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Bei unserer handelt es sich um eine
Privat-Praxis für Psychotherapie nach dem HeilprG,
Zulassung für Psychotherapie durch die Landesbehörde 1995.
Arbeitspsychologische Praxis Tübingen
'APP' steht für 'Arbeitspsychologische Praxis'.
„Wer ‘App’ sucht, sucht oft ‘niedrigschwellig’.
Genau das bieten wir – nur menschlich, nicht automatisiert.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen.
Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten, die erstattet werden, wird von den einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedlich gehandhabt bzw. hängt vom jeweilig geschlossenen Vertrag ab.
In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle zur Abklärung in Verbindung zu setzen.
Selbstzahler
Die Psychotherapie kann bei uns in der Regel binnen 2 - 4 Wochen nach Anmeldung ohne weitere Formalitäten begonnen werden.
Eine Psychotherapie bei uns wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig.
Dies ist kann z.B. bei einem Wechsel der Krankenkasse oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtige Bedeutung erlangen.
Selbstzahlern bieten wir im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an.
Im häufigsten Falle beläuft sich das Honorar unserer Praxis auf Euro 150,00 pro Therapiesitzung.
Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter "sonstige Gesundheitsausgaben" im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
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