Leider hat der Gesetzgeber hier zwischenzeitlich Einschränkungen vorgenommen, so daß die Gesetzliche Krankenversicherung aktuell die Kosten zu unserem Bedauern i.d.R. nicht übernimmt.
Wir können derzeit nur Selbstzahler oder privat Versicherte aufnehmen.
Wir orientieren uns dabei an den einschlägigen Gebührenordnungen.